Verordnung und Kostenübernahme

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Erstattung von FreeStyle Libre und erfahren, welche Kassen und Krankenversicherungen die Kosten übernehmen und was bei der Rezeptausstellung beachtet werden muss.

FreeStyle Libre 3 App, Lesegerät, FreeStyle Libre 3 Sensor
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Ihr einfacher Weg zur Verordnung. 
Mit libre-rezept.de den Zugang zur Versorgung erleichtern.

1 – Kostenübernahme

Grundlagen der Kostenübernahme

Grundsätzlich haben sowohl Patient:innen mit Typ-1- als auch Typ-2-Diabetes und intensivierter Insulintherapie (ICT) einen Anspruch auf die Kostenübernahme eines Systems zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM). So lautet der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).1

Bei Therapieformen außerhalb der ICT, wie z. B. der basalunterstützten oralen Therapie (BOT), ist die Erstattung nicht gesetzlich geregelt.

Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein CGM-System außerhalb der ICT als Satzungsleistung der jeweiligen Kasse.​

Neben der Kostenübernahme von CGM-Systemen für alle Patient:innen mit Diabetes und ICT, erstatten nun auch die ersten gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für alle insulinpflichtigen Patient:innen mit Diabetes bei medizinischer Notwendigkeit:

Damit Sie den Überblick behalten, welche gesetzlichen Krankenkassen die Kosten des FreeStyle Libre Messsystems übernehmen und welche Besonderheiten z. B. bei der Verordnung zu beachten sind, haben wir für Sie eine Übersicht erstellt.

 FreeStyle Libre belastet Ihr Budget für Arznei- und Heilmittel nicht

Das FreeStyle Libre Messsystem ist ein Hilfsmittel und mit allen Komponenten in der Produktgruppe 30 des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV) des GKV-Spitzenverbandes2 gelistet. Grundlage für die Versorgung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Abbott und der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse.3

Da es kein Hilfsmittelbudget für Vertragsärzt:innen und auch keine Richtgröße für die Verordnung von Hilfsmitteln gibt, wird Ihr Budget für Arznei- und Heilmittel durch die Verordnung des FreeStyle Libre Messsystems nicht belastet.

Übernahme durch private Krankenversicherungen​

Bei privaten Krankenversicherungen richtet sich die Kostenübernahme nach dem individuellen Tarif des Versicherten und der medizinischen Notwendigkeit.

Für die Mehrheit der privatversicherten Personen in Deutschland ist FreeStyle Libre bei Diabetes verfügbar.4,5

2 – Rezept ausstellen

Ihr einfacher Weg zur Verordnung

Das digitale Rezept-Tool libre-rezept.de führt Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen kassenspezifischen Anforderungen für die Verordnung eines FreeStyle Libre Messsystems  - strukturiert, zeitsparend und praxisnah. So können Sie die Rezeptqualität erhöhen und Rückfragen oder Ablehnungen gesetzlicher Krankenkassen und privater Krankenversicherungen reduzieren.

Erstellen Sie in nur 3 Schritten einfach und schnell die optimale Rezeptvorlage:

Mit wenigen Angaben zum Rezept

Wählen Sie in den Dropdown-Menüs die jeweiligen Rezeptangaben aus.

Ihre Rezeptvorlage mit einem Klick

Auf Knopfdruck wird eine individuelle Rezeptvorlage erstellt.

Von der Praxissoftware zum Rezept

Textvorlage aus libre-rezept.de kopieren und in der Praxisverwaltungssoftware im individuellen Rezept einfügen.

3 – Kostenübernahmeprozess

Einfach und komfortabel: FreeStyle Libre Rezept-Service für Ihre Patient:innen.

1. Patient:innen reichen Rezept beim FreeStyle Libre Rezept-Service ein.

2. Wir beantragen die Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse.

3. 6-wöchige Bearbeitungszeit mit telefonischen Rückfragen bei Bedarf.

4. FreeStyle Libre Messsystem wird an Patient:in versendet.

1. Patient:innen reichen Rezept6 beim FreeStyle Libre Rezept-Service ein.

2. Prüfung.

3. Bei Bedarf telefonische Rückfragen.

4. FreeStyle Libre Messsystem wird an Patient:in versendet.

1. Patient:innen erstellen Benutzerkonto auf www.FreeStyleLibre.de.

2. FreeStyle Libre Messsystem kann im Webshop bestellt werden.

4 – Gut zu wissen

Fragen oder Unklarheiten? Unsere Tipps bieten Hilfestellung

Die Krankenkasse bzw. der medizinische Dienst fordert weitere Informationen oder Gutachten an? Reichen Sie diese bitte fristgerecht ein, sonst wird der Antrag womöglich abgelehnt. Mit unseren Services wie dem Gutachten-Tool oder weiterführenden Informationen helfen wir gerne weiter.

Zusatzinformationen angefordert?

Krankenkassen fragen regelmäßig zusätzliche Informationen, häufig über den medizinischen Dienst der Krankenkassen, bei Ihnen als Behandler:in oder direkt bei der Patientin bzw. dem Patienten an. Falls Sie zur Bereitstellung weiterer Informationen aufgefordert werden, reichen Sie diese bitte direkt bei der anfragenden Stelle ein.

Muss die Verordnung zusätzlich begründet werden, kann die Erstellung eines CGM-Gutachtens helfen. Unsere zeitsparende und übersichtliche Vorlage hilft Ihnen, alle relevanten Daten schnell und unkompliziert festzuhalten.  

Ablehnung durch Krankenkasse?

Patient:innen haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Ablehnung bei ihrer Krankenkasse einzulegen. Wenn Sie uns erneut ein Rezept einsenden, achten Sie bitte auf die Vollständigkeit der Angaben. Hierbei sollte die Diagnose ("Diabetes mellitus Typ 1'' oder "Typ 2'') und Therapieform (z. B. "ICT'') korrekt ausgewiesen sein.

Kundenservice und Reklamationen

Wir kümmern uns um die technische Einweisung und sind selbstverständlich auch im Reklamationsfall der richtige Ansprechpartner für Ihre Patient:innen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Unsere Starthilfe

Technische Einweisung Ihrer Patient:innen

Die Durchführung der Technischen Einweisung ist vor der ersten Nutzung des FreeStyle Libre Messsystems erforderlich. Verweisen Sie Ihre Patient:innen an uns. 

Mehr erfahren

Individuelle Praxisschulungen für Sie und Ihr Team

Alles rund um FreeStyle Libre und die kontinuierliche Glukosemessung, vor Ort von Ihrem Außendienst durchgeführt.

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Informieren Sie sich in CME-zertifizierten Online- und Präsenz-Fortbildungen zum Thema kontinuierliche Glukosemessung – Expertenwissen für alle Behandelnden.

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**Falls nachträglich ein Lesegerät benötigt wird, bitte nur ein „FreeStyle Libre 3 Lesegerät“ inkl. der benötigten Maßeinheit (ohne Sensoren) verordnen.

Referenzen

1. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2623/2016-06-16_MVV-RL_rtCGM_BAnz.pdf
2. Hilfsmittelverzeichnis https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home/verzeichnis/a6qe6904-aff4-4d99-a=e3-0adbq2441f17
3. Die Entscheidung einer Krankenkasse zur Kostenübernahme von einem FreeStyle Libre Messsystem ist eine Einzelfallentscheidung. Eine Krankenkasse kann die Kostenübernahme auch ablehnen, sofern die Voraussetzungen für die Kostenübernahme im Einzelfall nicht erfüllt sind.
4. Mehrheit = >53% der privat Vollversicherten in Deutschland. Daten liegen vor. Abbott Diabetes Care.
5. Die Erstattung kann von der medizinischen Notwendigkeit sowie dem individuellen Versicherungsschutz abhängig sein.
6. Patient:innen sollten vorab prüfen, ob ihre Krankenversicherung die Kosten für das FreeStyle Libre Messsystem erstattet.

ADC-106114 v2.0

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