Grundsätzlich haben sowohl Patient:innen mit Typ-1- als auch Typ-2-Diabetes und intensivierter Insulintherapie (ICT) einen Anspruch auf die Kostenübernahme eines Systems zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM). So lautet der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).1
Bei Therapieformen außerhalb der ICT, wie z. B. der basalunterstützten oralen Therapie (BOT), ist die Erstattung nicht gesetzlich geregelt.