Wir unterstützen Sie auf dem Weg zu einem optimierten Diabetesmanagement Ihrer Patient:innen. FreeStyle Libre 3 ist von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst. Das bedeutet, dass die Kosten für die Verordnung von FreeStyle Libre 3 für Patient:innen mit intensivierter Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie übernommen werden. Dennoch reicht dazu ein ärztliches Rezept meist nicht aus. Die Verordnung muss ausreichend begründet werden und die erforderlichen Voraussetzungen müssen nachweislich vorliegen (mehr zum Thema Verordnung und Kostenübernahme).
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Erstellung eines CGM-Gutachtens – zeitsparend und effizient. Dieses Gutachten können Sie vor der Beantragung der Kostenübernahme für alle Ihre Patient:innen ausstellen. So können Sie Ihre Praxisabläufe optimieren und zeitgleich für nachhaltige Therapieerfolge Ihrer Patient:innen mit Diabetes sorgen.
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