- Unser Glukosemesssystem FreeStyle Libre 3 ist im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) des GKV Spitzenverbands gelistet und kann einheitlich auf einem Muster 16 Rezept verordnet werden.
- Freestyle Libre 3 ist demnach Hilfsmittel - kein Arzneimittel. Die Genehmigung erteilt die jeweilige Krankenkasse. Ihr Budget wird nicht belastet!
- Zur möglichst schnellen und reibungslosen Verarbeitung sollten die Rezepte alle erforderlichen Angaben enthalten.
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